AGB

§1 Geltungsbereich der Bedingungen

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen colorasa Design & Events, vertreten durch Julia Gawlik und deren Kunden.
  2. Diese Bedingungen gelten auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

§2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsänderungen

  1. Alle Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese kann entweder per E-Mail oder per Post erfolgen.
  3. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.

§3 Preise

  1. Für die Aktualität der auf der Internetseite von colorasa Design & Events und sonstigen Medien veröffentlichen Preise wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist nur der vereinbarte Preis gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
  3. colorasa Design & Events ist berechtigt, Preise gegebenenfalls an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen.

§4 Zahlungsbedingungen

  1. Bei Vertragsabschluss in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsdatum per Überweisung oder bei Abholung in bar in voller Höhe zu entrichten. Skonto wird nicht gewährt.
  2. Etwaige Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche durch besonders starke Verschmutzung oder Beschädigung der angemieteten Ware werden nachberechnet. Ebenso fehlende oder defekte Ware.
  3. Sollten einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt sein, besteht ebenfalls das Recht der Nachforderung seitens des Vermieters.

§5 Mietdauer/Rückgabe Verleihartikel

  1. Die Mietdauer beträgt in der Regel 4 Tage.
  2. Erhält der Vermieter die Mietsache nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, wird ab dem 5. Tag für jeden Tag der verspäteten Rückgabe eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises pro Tag nachträglich in Rechnung gestellt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden.

§6 Mitwirkungspflichten durch den Kunde

  1. Der Kunde hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vor Ingebrauchnahme, versteckte Mängel sofort nach Bemerken unter Bezeichnung des bestehenden Mangels schriftlich beim Vermieter anzuzeigen. Bei Unterlassung der umgehenden Anzeige gilt die Mietsache als mangelfrei.
  2. Die Mietsache ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Dem Kunde ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt wird und kein Anspruch auf Neuware besteht. Unwesentliche Abweichungen der Mietsache in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit stellen daher keinen Sachmangel dar.
  3. Bei einer Komplettdekoration durch colorasa Design & Events ist seitens des Kunden dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt des Aufbaus der Dekoration am Veranstaltungsort freier Zugang sowie Be- und Entlademöglichkeiten sichergestellt sind.

§7 Haftung durch den Kunde

  1. Bei Beschädigung oder Defekt von Verleihware (z.B. Glasbruch) wird der Wiederbeschaffungswert dem Kunde in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der angemieteten Ware. Schadensersatz erfolgt durch separate Rechnungsstellung an colorasa Design & Events. Gleiches gilt bei einem Verlust der Ware, z.B. durch Diebstahl. Ist die Verleihware stark verschmutzt, werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Kunde in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Auch dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Kunde in Rechnung gestellt.
  2. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und gegen jeglichen sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen Abhandenkommens der Mietsache hat der Kunde dem Vermieter den Sachverhalt unverzüglich schriftlich und vorab mündlich detailliert anzuzeigen. Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeibehörde eine formgültige Anzeige zu erstatten.
  3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.
  4. Der Kunde hat eine Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, extreme Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  5. Bei Rückgabe der Mietsache ist sämtliches Verpackungs- und Beförderungsgut an den Vermieter zurückzugeben.
  6. Nach Rückgabe wird die Mietsache unverzüglich vom Vermieter geprüft. Werden hierbei Schäden oder Verluste an der Mietsache festgestellt, wird dies dem Kunde im Rahmen eines schriftlichen Mängel-Protokolls mitgeteilt. Der Kunde hat Gelegenheit, die festgestellten Mängel innerhalb einer benannten angemessenen Frist beim Vermieter vor Ort auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Dem Kunde ist bekannt, dass Mietsachen zeitnah weitervermietet werden und daher eine schnelle Klärung von aufgetretenen Problemen erforderlich ist. Kommt der Kunde der Aufforderung auf Überprüfung nicht fristgemäß nach und äußert er sich nicht detailliert zu dem erstellten Mängel-Protokoll, gilt dies als Anerkennung der Richtigkeit des Mängel-Protokolls.

§8 Hussen- und Tischwäsche-Verleih

  1. Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Kunde die Verantwortung. Der Kunde haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. Der Kunde hat unverzüglich jede Beschädigung, Veränderung, Zerstörung oder Verlust der Mietsache anzuzeigen. Der Kunde hat die Mietgegenstände gegen sachfremden Zugriff Dritter unbedingt zu schützen. Der Kunde trägt das alleinige Risiko und haftet voll für die entstandenen Kosten. Der Schadenersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Ist eine Reparatur möglich trägt die Kosten dafür der Kunde. Bei Beschädigung, Brandflecken und Flecken, die nicht entfernt werden können berechnet colorasa Design & Events folgende Preise: Pro Tischdecke 38,-€, pro Tischläufer Samt & Musselin 19,-€, pro Stuhlhusse 24,-€, pro Stuhlschleife 6,-€, pro Stehtischhusse 26,-€.
  2. Vor Rückgabe sind die Schleifenbänder aufzuknoten und im geöffneten Zustand zurückzugeben. Bei noch verknoteten Schleifenbändern berechnen wir 0,30 € pro Schleifenband.

§9 Gebrauch von Kerzen

  1. Ab der Übergabe ist allein der Kunde verantwortlich für den ordnungsgemäßen Gebrauch.Dabei weisen wir auf Folgendes hin: Eine brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen; Die Kerze stets außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen; Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Gegenständen; Kerzen nicht in Zugluft stellen; Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden; Immer die Flamme ersticken, nicht ausblasen; Teelichter nur in Gefäßen mit ausreichender Luftzufuhr verwenden; Ein geeignetes Gefäß verwenden, da sich Kerzen beim Brennen verflüssigen.

§10 Fahrzeugschmuck

  1. Die Fahrgeschwindigkeit muss entsprechend angepasst werden (max. 50 km/h).
  2. Wird der Blumenschmuck selbst angebracht, ist darauf zu achten, dass der Lack gereinigt, trocken und staubfrei ist.
  3. Für Schäden am Fahrzeug oder anderweitig wird grundsätzlich jede Haftung ausgeschlossen.

§11 Dekoservice

  1. Der Auf- und Abbau der Dekoration durch colorasa Design & Events muss Montag bis Sonntag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erfolgen. Ist dies seitens der Location nicht möglich, wird zum normalen Dekoservicepreis ein Zuschlag von 50% berechnet.
  2. Für Dekoartikel, die vom Kunde zur Verfügung gestellt werden, übernimmt colorasa Design & Events keine Haftung.
  3. Blumenschmuck (alle Sträuße und Gestecke) sind vor der Abholung der ausgeliehenen Dekoartikel durch colorasa Design & Events vom Kunde mitzunehmen, ansonsten werden sie von uns entsorgt und der Kunde hat im Nachhinein keinen Anspruch mehr darauf.
  4. Für die Entsorgung von Müll, der nicht aus der von uns angebrachten Dekoration hervorgeht, werden extra Gebühren im Nachhinein berechnet.

§12 Rücktritt vom Vertrag und Haftung

  1. Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wird nur schriftlich anerkannt.
  2. Bis 28 Tage vor Veranstaltungsdatum sind Stornierungskosten in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Auftragswertes zur Zahlung fällig. Ist der Vermieter bis dahin bereits mit höheren Kosten in Vorlage getreten oder wurden speziell gewünschte Artikel für den Kunden/Mieter angeschafft, sind diese Kosten zusätzlich vollständig zu ersetzen. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 28 Tagen vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden/Mieter Stornierungskosten in Höhe von 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  3. Eine bereits geleistete Zahlung wird im Falle des Rücktritts unter Abzug der Ersatzansprüche des Vermieters erstattet.
  4. colorasa Design & Events behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde den angeforderten Gesamtbetrag nicht fristgemäß gezahlt hat. Auch höherer Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, zählen als Grund.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt seitens colorasa Design & Events entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
  6. Colorasa Design & Events übernimmt keinerlei Haftung für die Entscheidungen und Handlungen anderer an der Hochzeit beteiligten Dienstleister, aufgrund denen eine Hochzeit abgesagt werden müsste. Es gelten hier immer alleinig die AGB von colorasa Design & Events.

§13 Verlegung

  1. Eine Verlegung aller gebuchten Dienstleistungen durch den Kunden auf ein anderes als das ursprünglich gebuchte Datum wird nur schriftlich anerkannt und ist nur in Absprache mit colorasa Design & Events bis 28 Tage vor Veranstaltungsdatum möglich. Es fällt eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswerts an. Bei einer späteren Verlegung werden 50% des Auftragswerts fällig. Auch bis dahin geleistete Arbeit wird gerechnet.

§14 Beratungsgespräche, Angebotserstellung und Mindestauftragswert

  1. Alle Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein erstes Beratungsgespräch ist bei uns kostenlos. Auch die gemeinsame Ausarbeitung eines Dekokonzepts mit detaillierter Kostenaufstellung (ca. weitere 2-3 Stunden Zeitaufwand) ist bei uns kostenfrei, soweit es zu einem Auftragsabschluss kommt. Andernfalls erlauben wir eine Aufwandspauschale von 80 Euro inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
  3. Der Mindestauftragswert für eine Komplettdekoration inkl. Floristik beträgt in der Hauptsaison (15. April - 15. Oktober) 1300 Euro inkl. MwSt. und in der Nebensaison (16. Oktober - 14. April) 1000 Euro inkl. MwSt.. Bei einem reinen Floristik-Auftrag liegt dieser bei 550 Euro inkl. MwSt. und bei einem reinen Dekoverleih-Auftrag bei 120 Euro inkl. MwSt..

§15 Termin-Reservierung

  1. Eine Termin-Reservierung von maximal 8 Wochen ohne bisher genau definierten Auftragswert, versteht sich als verbindliche Buchung durch den Kunden.
  2. Eine Anzahlung ist zunächst nicht erforderlich, jedoch wird ein Rücktritt von einer Termin-Reservierung durch den Kunden mit 500 Euro berechnet.

§16 Sachmängelgewährleistung, Garantie Papeterie

  1. Der Kunde erhält vor der Übergabe des Produkts in die Produktion einen Korrekturabzug. Gibt er diesen frei, so übernimmt colorasa Design & Events keine Haftung für Fehler, insbesondere Rechtschreibfehler, die erst später entdeckt werden.
  2. Bei individuell angefertigten Produkten, ist ein Widerruf, bzw. die Rücksendung der Ware leider nicht möglich.
  3. Für mögliche Beschädigungen auf dem Postweg trägt colorasa Design & Events keine Haftung.

§17 Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten auf elektronischen Medien gespeichert werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch dem Kunden zugesichert.
  2. Colorasa Design & Events behält sich das Recht vor, zu Marketingzwecken Fotoaufnahmen zu machen.

§18 Urheberrechte

  1. Alle Designs, Grafiken, Fotos, Texte und Gestaltungselemente von colorasa Design & Events sind geistiges Eigentum von colorasa Design & Events und unterliegen dem Urheberrecht und dürfen weder für private noch für geschäftliche Zwecke ohne Zustimmung von colorasa Design & Events verwendet werden. Jede Verletzung des Urheberrechtes wird strafrechtlich verfolgt.

§19 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen colorasa Design & Events und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.